miandres - 12. Apr, 21:37

Wie kommst Du auf die Zahlen?

A) Er kann zwar gerne weniger arbeiten, wenn das Einkommen gleich bleibt, aber nicht wenn es eine vorsätzliche Verschlechterung des Einkommens darstellt.
B) Kindesunterhalt wird in Anlehnung an die Düsseldorfertabelle berechnet ... wie Du da auf einen Selbstbehalt von 1000 Euro kommst, ist mir unklar. Der Selbstbehalt richtet sich nach dem Einkommen und ist nur dann in vollem Umfange zu erhalten, wenn nach der D-Tabelle berechnet wird und die Unterhaltsforderungen komplett beglichen werden können (ist nur sehr selten der Fall).
Wahrscheinlicher ist ein Selbstbehalt von Hartz4 plus 100,--Euro wegen Erwerbstätigkeit (so sieht es auch bei mir aus ... und bei tausenden von anderen Vätern).
Aber selbst das muss nicht das Minimum sein ... das Minimum kann auch unterhalb Hartz4 angeordnet werden.
Eine absichtliche Verschlechterung der finanziellen Lage kann böse Konsequenzen nach sich ziehen.

Aber das alles wird Dir Deine RA noch erzählen.

Desweiteren ist es halt so in der BRD das dem Einkommensschwachen sogut wie garnichts mehr bleibt.
Hätte ich es vorher so genau gewusst, hätte ich gerne auf Sex verzichtet.
Naja .. selbst schuld.

Gutes Nächtle,
der Micha

( Korrigiert am 13.04.2010 )

Frustblog - 13. Apr, 08:23

Beide Anwälte, meine und seiner, haben einen Selbstbehalt von ca. 1000,- Euro ausgerechnet.

Ich habe mal eben kurz nach "Selbstbehalt" gegoogelt, auf zwei Seiten wurden Beträge zwischen 900,- und 1.400,- (je nach dem) angegeben.

Hartz IV + 100,- halte ich für einen Selbstbehalt viel viel zu niedrig.
Das geht doch nicht, dass man voll Erwerbstätig ist und dann noch nicht mal € 500,- bleiben. Wo soll man denn davon Miete, Auto (man will ja auch mal seine Kinder sehen), Kleidung, Essen usw. bezahlen? Das geht ja gar nicht.
Da könnte ich jeden verstehen, der sich freiwillig vor ein Auto schmeisst, um erwerbsunfähig zu werden.
miandres - 13. Apr, 10:54

Voller Kindesunterhalt

Moin Frustblog,

wie ich unter ( B ) schon beschrieb, verbleibt der Selbstbehalt von 1000,-- nur wenn der Kindesunterhalt VOLL bezahlt wird. Wird KU-Schuld (die sich bei dauerhaft niedrigem Einkommen automatisch ergiebt ) "eingetrieben", befindet sich die Pfändungsgrenze bei der von mir beschriebenen Variante.

Es ist natürlich schön das Dein Mann scheinbar für alle Kinder den Unterhalt in vollem Umfang tragen kann.

Meine Oma sagte immer "das Geld geht zu den Reichen ... und weil es irgendwo herkommen muss, nimmt man es von uns Armen". Wie recht sie doch damit hatte.

Und ... was geht oder nicht geht ... das hat mir der Fuzzi in seiner tollen Robe vom Familiengericht ganz schnell klar gemacht.

Alles Gute,
der Micha
Frustblog - 15. Apr, 11:23

Das Geld "geht" nicht zu den Reichen.
Bis auf diejenigen, die vielleicht geerbt haben, mussten sich andere das Geld erarbeiten.

Mein Mann war in der Schule nicht so motiviert, musste von Gymnasium zu Realschule wechseln und hat dann eine Ausbildung gemacht.
Erst mit Ende 20 ging er nochmal zur Schule um danach zu studieren.
Der gutbezahlte Job ist hart erarbeitet und auch durch sparsame Lebensweise hat sich ein Finanzpolster angesammelt.

Bei mir wars ähnlich, ich habe zwar nicht studiert, aber mich immer in meine Jobs reingekniet und wurde dementsprechend bezahlt. Auch ich habe sparsam gelebt.

Meine Oma hat gesagt: Spare in der Zeit, so hast Du in der Not.

Das kommt mir jetzt zugute.

Ich weiß, dass es Schicksalschläge gibt und widrige Umstände, aber so pauschal zu sagen: Das Geld geht immer zu den Reichen und die nehme es den Armen - das kann ich so nicht sehen.

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